Die (vor)letzte Chance ...
Rubriken: Internetzensur in Deutschland
Schlagworte: bundespraesident, internetzensur, offener brief
... um das "Zugangserschwerungsgesetz" noch aufzuhalten, wird gerade vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) mit einem offenen Brief an den Bundespräsidenten Horst Köhler genutzt. In diesem Brief wird unser Bundespräsident darum gebeten, das neue Gesetz nicht zu unterzeichnen und somit Bedenken verfassungsrechtlicher Art, inhaltlich wie formal, gegenüber diesem zu äußern. Ansonsten könnte das Gesetz schon zum 1.8. in Kraft treten, so zumindest Heise.
Die Vereine "MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren" (MOGIS), "Trotz Allem e.V.", "FoeBuD e.V.", "FITUG e.V." sowie die Internetplattform "netzpolitik.org" als auch einige Einzelpersonen haben sich dem offenen Brief angeschlossen. In dem 6-seitigem Schreiben geht der von der AK Zensur beauftragte Rechtsanwalt Thomas Stadler im Detail und dennoch in nicht in übermäßiger Ausschweife auf seine verfassungsrechtlichen Bedenken ein.
Fortsetzung:
Er bemängelt u.A.:
Das Gesetz ist nicht geeignet, den erhofften Zweck - die Verringerung von Zugriffen auf kinderpornographische Inhalte - zu erreichen. Besonders bedenklich ist dabei, dass die Entscheidung darüber, ob statt anderen Maßnahmen eine Sperre von Internetseiten durchgeführt wird, einzelne Beamte des BKA füllen. Der Gesetzgeber überlässt zudem die Entscheidung über die Art der Sperren und damit die Tiefe des Grundrechtseingriffs der Privatwirtschaft, was ebenfalls gegen das Grundgesetz verstößt.
und kommt zum Schluss:
Das Gesetz muss verfassungsrechtlich als insgesamt unverhältnismäßig bezeichnet werden.
Sein Schlusswort, kurz vor der erneuten Aufforderung an den Bundespräsidenten:
Wie wollen wir Deutsche bei Iranern und Chinesen Meinungsfreiheit anmahnen, wenn wir gleichzeitig selbst die gleichen Systeme und Mechanismen zur Kontrolle von Informationsströmen benutzen?
Auch andere Juristen, wie etwa Prof. Dr. Dirk Heckmann, Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau mit seinen Autoren, hielten an verfassungsrechtlichen Bedenken fest. Neben der Kompetenz des Bundes wird hier auch eine fehlende Entschädigung für die Provider verfassungsrechtlich bemängelt.
Wenn der Versuch des AK Zensur auch scheitern sollte, steht womöglich nur noch der Weg einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht als mögliche Option offen. Unklar ist hier allerdings, wer als Kläger auftreten könnte, da Einzelpersonen keine Verfassungsklage einreichen können. Eine Organklage der Parteien, auch von denen, die nicht für das Gesetz stimmten, ist nicht mehr zu erwarten, nachdem diese das Gesetz auch auf Länderebene nicht stoppten.
13.07.09 20:09:04,
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